Adobe Authorized Licence Center

Tipps zur Lizenzierung von Adobe Software

Urheberrechtsverletzungen erfolgen oftmals unbemerkt von den Verantwortlichen in einem Unternehmen - so liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht bereits vor, wenn Mitarbeiter unberechtigt Original-Software kopieren und an Dritte weitergeben.


Beispiele für Lizenzverstöße und drohende Gefahren:

  • Abweichend vom zugrundeliegenden Lizenzvertrag wird die Software tatsächlich auf einer größeren Anzahl von Rechnern betrieben als zulässig
  • Das unbemerkte Kopieren und Einsetzen von Original-Software durch Mitarbeiter auf weiteren Firmenrechnern
  • Der unqualifizierte Einsatz von Education-Versionen
  • Der Erwerb über unsichere Quellen (im Internet)
  • Fehlende schriftliche Richtlinien für Mitarbeiter zur Installation und Nutzung von Software
  • Fehlende Beschränkung der Installationsrechte auf Administratoren

Das dürfen Sie:

  • Eine Sicherungskopie der Datenträger zu reinen Archivierungszwecken anfertigen.
  • Ein und dieselbe Lizenz für ein Produkt auf zwei Rechnern, genauer gesagt einem PC und einem tragbaren Computer, installieren jedoch nicht beide Installationen gleichzeitig aktiv nutzen. (nur unter dem gleichen Betriebssystem)
  • Den Adobe Support über die kostenlose Rufnummer oder die Adobe Support-Website in Anspruch nehmen. Alle weiteren Informationen und Rufnummern finden Sie unter http://www.adobe.com/de/support/.
  • Die Box- oder Volumenlizenz zeitlich uneingeschränkt, sowohl privat oder gewerblich einsetzen.
  • Die Lizenz eines Boxproduktes auf eine dritte Person übertragen, sofern sicher gestellt ist, dass eine Lizenzübertragung gemäß den Richtlinien von Adobe eingehalten wird. Bei Volumenlizenzen gelten gesonderte Bedingungen. Weitere Informationen zur Übertragung einer Lizenz finden Sie unter http://www.adobe.com/de/support/service/sid=iwuEXwm8UdNUK9oyjFIu0M/inst=5/transowner.html.

Das geht nicht:

  • Schüler, Studierende, Lehrer und Angestellte von Bildungseinrichtungen dürfen die einmal gekaufte und auf sie persönlich registrierte "Education-Version" von Adobe Software nicht mehr verkaufen oder an eine dritte Person weiter geben.
  • Übertragung eines Upgrades ohne die entsprechende Basislizenz.
  • Ein und dieselbe Lizenz für ein Produkt auf mehr als einem Rechner installieren und gleichzeitig nutzen.
  • Gebrauchte Hardware mit installierter lizenzpflichtiger Adobe Software übertragen, ohne den oder die entsprechenden original Datenträger mitzuliefern, sowie eine Lizenzübertragung durchzuführen.
  • Dritten die Software über Netzwerkzugriff zur Verfügung stellen.
  • Einzelne Produkte eines Suite Datenträgers wie z.B. der Design Standard auf verschiedene Rechner installieren.
  • Volumenlizenzen ohne Zustimmung des Herstellers an Dritte übertragen.
  • Eine Einzelplatzlizenz auf einemServer installieren und über das Firmennetzwerk mehreren Nutzern zur Verfügung stellen, ohne entsprechend weitere Lizenzen zu erwerben.

Gut zu wissen!

  • Mit einer Softwarelizenz erhält eine Person (oder Firma) das Recht, ein Softwareprogramm zu installieren und zu nutzen. Die Software selbst bleibt jedoch geistiges Eigentum des Herstellers und ist durch das Urheberrecht geschützt.
  • Eine Adobe Softwarelizenz besteht in der Regel aus dem original Datenträger, der CD/DVD-Hülle sowie entsprechender Umverpackung,  der Quick Reference/Registrierhinweis sowie der Seriennummer und dem Aufkleber mit Produktnummer und EAN-Code.
  • Bewahren Sie in jedem Fall alles im Lieferumfang der Adobe Software enthaltene Material auf. Dies gilt natürlich auch für den Kaufbeleg.

Die Risiken die einem Unternehmen durch den Einsatz von unlizenzierter Software und Raubkopien drohen sind z.B.:

  • Datenverlust und beschädigte Daten – Raubkopien können »zusätzlichen Code« enthalten und erhöhen damit das Risiko von Viren, Trojanern oder Spyware, die Abstürze von IT-Systemen verursachen oder unbefugten Dritten Zugang zu Ihren vertraulichen Geschäftsdaten verschaffen können.
  • Funktionalitätsverlust – Illegale Software kann Funktionalitätsverluste und Kompatibilitätsprobleme verursachen und ist von wichtigen Herstellerupdates ausgeschlossen.
  • Ausschluss von technischem Support – Benutzer von unlizenzierter Software haben keinen Zugang zum technischen Support und arbeiten daher weniger effizient.
  • Rechtliche und finanzielle Konsequenzen – Wenn Sie unter Verdacht stehen, unlizenzierte Software zu benutzen, greift die Business Software Alliance ein. Werden Sie der Missachtung des Urheberrechts überführt, müssen Sie sich auf die Zahlung hoher Schadensersatzforderungen und Rechtskosten einstellen. Außerdem müssen legale Versionen der benötigten Software gekauft werden, um weiter arbeiten zu können.

Gehen Sie kein Risiko ein!

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Insight Technology Solutions GmbH
Geschäftsführer: David Gould, Stuart Fenton, Jetinderpal Singh Golia
Gerichtsstand München, HRB 86114, Steuer-Nr. 143/150/20612, USt.ID: DE812242281