Oracle Licensing Partner

Insight Licensing Partner - Oracle

Insight Lizenzpartner - Oracle


Oracle Lizenzierung


1. Lizenztypen


Full Use


bezeichnet die unveränderte Programm­version mit allen verfügbaren Funktionen. Auf einer Full-Use-Lizenz darf der End­kunde beliebigviele Anwendungen fahren und mit marktüblichen Tools selbst programmieren.

 

ASFU "Anwendungsspezifische Full Use"


bezeichnet eine Programmversion, die nur zusammen mit einem spezifischen Anwendungsprogramm eines Applikations-herstellers genutzt werden darf.



2. Lizenz Metrik


Named User Plus

bezeichnet eine Person, die zur Nutzung der auf einem einzelnen Server oder mehreren Servern installierten Programme ermäch­tigt wurde – unabhängig davon, ob diese Person die Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich aktiv nutzt. Ein maschinell betriebenes Gerät wird zusätz­lich zu allen Personen, die zur Nutzung der Programme berechtigt sind, als ein Named User Plus gezählt, wenn das Gerät auf die Programme zugreifen kann. Falls Multiplex Hardware oder Software (z. B. ein TP-Moni­tor oder ein Web-Server-Produkt) eingesetzt wird, muss diese Zahl am Multiplex-Front- End gemessen werden. Automatisierte Batchverarbeitung von Daten von einem zum anderen Computer ist gestattet. In der Regel sind bei Oracle Produkten Benutzerminima zu berücksichtigen.


Auszugsweise:


  • Oracle Database Standard Edition ONE, Oracle Database Standard Edition: 5 Named User Plus
  • Oracle Database Enterprise Edition: 25 Named User Plus pro Prozessor
  • Application Server Produkte: 10 Named User Plus pro Prozessor, Oracle Application Server Standard


Prozessor


bezeichnet alle Prozessoren, auf denen die Oracle Programme installiert sind und/oder ablaufen. Auf Programme, die auf Prozessor-Basis lizenziert sind, dürfen interne User (inklusive Beauftragte und Auftragnehmer) und externe dritte User zugreifen.

 

Berechnung bei Multicore Prozessoren   


Zur Berechnung der Zahl an Prozessoren, die lizenziert werden müssen, werden im Falle von Multicore Chips "n" Prozessor­kerne durch Multiplizieren der Gesamt­zahl aller Kerne mit dem Plattformfaktor bestimmt.

Dieser kann der Tabelle unter nachfolgendem Link entnommen werden: http://www.oracle.com/us/corporate/contracts/ license-service-agreement/index.html

Alle dort nicht aufgeführten Modelle erhalten den Plattformfaktor 1,0. rd Edition ONE: 5 Named User Plus


Ausnahme:

Bei der Standard Edition ONE und Standard Edition werden nur die Steck­plätze, genannt Sockets unabhängig von der Anzahl der Prozessorcores lizenziert.

 

3. Lizenzlaufzeiten

 

Oracle bietet zeitlich befristete (Miete) und zeitlich unbefristete (perpetual) Lizenzen an. Bei befristeten Lizenzen endet die Lizenz nach Ablauf der Zeit automatisch.

Falls die Oracle-Umgebung dann weiter betrieben werden soll, muss eine neue Lizenz gekauft werden. Generell ist auch eine Mischung möglich: z. B. kann die Datenbank perpetual lizenziert werden, das Entwicklungstool (z. B. Internet Developer Suite) nur für 2 Jahre. Ebenso wie bei zeitlich unbefristeten Lizenzen empfehlen wir auch bei befristeten Lizen­zen den Abschluss eines Supportvertrags. Der Support berechnet sich vom Perpetual List Price.


4. Plattformverfügbarkeit für Oracle

 

Die Produkte mit "Standard Edition One" im Namen dürfen nur auf Servern genutzt werden, die über maximal zwei Prozessor- Steckplätze verfügen. Die Oracle Databa­se Standard Edition darf nur auf Servern genutzt werden, die über maximal vier Prozessor-Steckplätze verfügen. Bei Einsatz von Oracle Real Application Cluster darf die Summe der verfügbaren Prozessor-Steckplätze nicht größer als 4 im Verbund sein.



5. Plattformunabhängigkeit


Oracle Produkte sind auf allen gängigen Unix-, Linux- und Windows-Plattformen verfügbar. Das gewählte Produkt wird un­abhängig von der Plattform erworben, für die es ausgeliefert wird. Im Rahmen eines gültigen Oracle "Software Update License & Support" Vertrages ist der Wechsel der Plattform kostenlos.


6. Support


Oracle bietet im Rahmen seiner Support Services "Software Update License & Support", welche zusätzlich in Anspruch genommen werden können. Die Kosten hierfür sind jährlich im Voraus zu entrich­ten. Ist ein Produkt einer Produktgruppe (z.B. Datenbanken) im Unternehmen be­reits unter Support, so ist für alle weite­ren Lizenzen innerhalb der Produktgruppe ein Supportvertrag erforderlich.



7. Weiterführende Links


Lizenzierungsratgeber – Oracle Software Investmentguide

http://www.oracle.com/us/corporate/ pricing/sig-070616.pdf

ORACLE License and Service Agreements

http://www.oracle.com/contracts

Insight Technology Solutions GmbH
Geschäftsführer: David Gould, Stuart Fenton, Jetinderpal Singh Golia
Gerichtsstand München, HRB 86114, Steuer-Nr. 143/150/20612, USt.ID: DE812242281