Allgemeine Bedingungen von
Insight für die Lieferung von Produkten und Service-Leistungen
1.
Vorbemerkungen:
Dies
sind die Bedingungen, zu denen Insight bereit ist, an ihre Kunden
Produkte und Service-Leistungen zu liefern (die "Bedingungen").
Sofern Insight nicht schriftlich einer anderen Regelung zustimmt, liegen
allen Vertragsabschlüssen diese Bedingungen zugrunde unter Ausschluss aller
anderen Geschäftsbedingungen, die in von dem Kunden oder von Insight bei
Abschluss eines Vertrages verwendeten Dokumenten oder sonstigen Mitteilungen
festgelegt sind oder in Bezug genommenen werden.
2.
Definitionen und Auslegung
2.1 In diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen:
"Arbeitstag" ist ein Zeitraum von 8
Stunden zwischen 9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag,
ausschließlich der gesetzlichen Feiertage in dem Land, in dem Insight
ansässig ist. "Bestellung" bezeichnet
eine durch den Kunden bei Insight aufgegebene Bestellung zu dem von
Insight mitgeteilten Preis. "Kunde"
bezeichnet die Partei, die eine durch Insight angenommene Bestellung
aufgegeben hat und mit der Insight vertraglich vereinbart hat, Produkte
und/oder Service-Leistungen gemäß diesen Bedingungen zu verkaufen. "Lizenzvereinbarung" bezeichnet die vom
Verkäufer gegenüber dem Kunden erteilte Lizenz, mit der dem Kunden das Recht
zur Nutzung der Produkte gewährt wird. In der Lizenzvereinbarung werden die
Bedingungen der Lizenz geregelt, nach der der Verkäufer dem Kunden das
Nutzungsrecht an den Produkten gewährt. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung
der Produkte durch den Kunden. "Preis"
bezeichnet den von Insight gegenüber dem Kunden angebotenen Preis, der
diesem durch Zusendung einer Preisliste oder eines Angebotes auf Anfrage
mitgeteilt wird. Der Preis wird auf Anfrage auch auf der Website insight.com
mitgeteilt. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes durch Insight
mitgeteilt wurde (z. B. im Rahmen eines Angebotes), insbesondere auf der
Website insight.com, sind Preisänderungen und -aktualisierungen jeweils
vorbehalten. Jeder von Insight schriftlich mitgeteilte Preis ist nur für
eine begrenzte Frist von 15 Tagen gültig. "Produkte"
bezeichnet die vom Kunden über Insight zur Lieferung innerhalb des
Vertragsgebietes bestellten Computer-Software- bzw. Hardware-Produkte der
Verkäufer. "Räumlichkeiten" bezeichnet
alle Gebäude oder Standorte, an denen der Kunde Einrichtungen unterhält und
Insight den Kunden vereinbarungsgemäß beliefert. "Service-Leistungen" sind im Vertragsgebiet zu
erbringende Service-Leistungen des Verkäufers, die der Kunde über Insight
bestellt. "Insight " bezeichnet
das mit Insight Technology Solutions GmbH mit hauptsitzt am Gutenbergstr. 1,
85737 Ismaning, Deutschland, das einen Vertrag mit dem Kunden geschlossen hat.
"Insight -Service-Leistungen" bezeichnet
die Service-Leistungen von Insight, die der Kunde von Insight bestellt.
"Verkäufer" bezeichnet den Verleger,
Hersteller oder Vertriebshändler, der die Produkte lizenziert, die
Service-Leistungen erbringt oder Insight zu seinem Fachhändler für den
Weiterverkauf der Produkte bzw. Service-Leistungen an den Kunden ernannt hat.
"Vertrag" bezeichnet einen Vertrag zur
Lieferung von Produkten und/oder Service-Leistungen zwischen Insight und
dem Kunden, der durch die schriftliche Annahme einer Bestellung des Kunden
durch Insight zustande kommt. Ein Vertrag kommt auch zustande, sobald
Insight durch die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von
Service-Leistungen mit der Ausführung einer Bestellung beginnt. "Vertragsgebiet" sind Europa, der Nahe Osten
und Afrika ("EMEA").
2.2 Überschriften von Ziffern dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben
keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen. 2.3 Sofern der Kontext es
zulässt oder erfordert, beinhalten singularisch verwendete Begriffe auch den
Plural, und umgekehrt. Begriffe, die ein bestimmtes Geschlecht bezeichnen,
beinhalten auch die anderen Geschlechter. Bezugnahmen auf "Sie" bzw.
"Ihr" beziehen sich auf den Kunden.
3.
Verbindlicher Vertrag; Vorrang der Verkaufsbedingungen
Diese
Bedingungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von Insight nach
eigenem Ermessen geändert werden. Bei Bestellungen über die Website sollten Sie
daher regelmäßig, insbesondere vor Aufgabe einer Bestellung, die aktuellen
Bedingungen prüfen, da diese für Sie verbindlich sind. Diese Bedingungen
dürfen NICHT durch Hinzuziehen von anderen Dokumenten geändert, ergänzt oder
neu gefasst werden.
4.
Produkte und Service-Leistungen
Insight
ist bereit, aktuell verfügbare Produkte und Service-Leistungen gemäß diesen in
Form von Einzelbestellungen des Kunden umgesetzten Bedingungen an den Kunden zu
liefern. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage eines Angebots von
Insight oder der auf der Insight-Website verfügbaren Preislisten. Nach
Eingang der Bestellung bei Insight erhält der Kunde eine E-Mail zur
Eingangsbestätigung. Wenn die Bestellung durch Insight angenommen wurde,
erhält der Kunde eine Bestätigung der Annahme und die Bestellung wird zu einem
Vertrag nach Maßgabe der Bedingungen in dem Angebot oder den Preislisten und
der Bestellung, so wie in der Annahmebestätigung bestätigt. Alle Insight-Service-Leistungen, für die ein fester
oder begrenzter Zeitraum vereinbart wurde, sind von Insight über den in
der betreffenden Bestellung genannten Zeitraum an Arbeitstagen zu erbringen.
Alle fortlaufenden Insight-Service-Leistungen, für die eine unbestimmte Dauer
vereinbart wurde, sind von Insight an Arbeitstagen auszuführen, bis sie
gemäß der entsprechenden Bestellung gekündigt werden. Die Erbringung von Insight-Service-Leistungen
außerhalb von Arbeitstagen bedarf der vorherigen Zustimmung von Insight .
Außerdem werden zusätzliche Gebühren berechnet. Insight kann Vertreter
und/oder Subunternehmer mit der Ausführung von Insight-Service-Leistungen
beauftragen. Alle Leistungen, die Insight auf Wunsch des Kunden über die
im Vertrag vereinbarten Leistungen hinaus ausführt, kann gesondert zu den
jeweils geltenden Sätzen von Insight abgerechnet werden. Wir möchten
darauf hinweisen, dass Insight zu Schulungszwecken Telefongespräche sowie
elektronischen Schriftwechsel aufzeichnen und/oder abhören kann.
5.
Preisstellung und Bezahlung
Für
gemäß diesen Bedingungen erworbene Produkte und Service-Leistungen wird
Insight die in der Weltweiten Preisliste [
Insight 's Global Pricing
Structure - IGPS] festgelegten Preise berechnen. Die IGPS basiert auf der
Preisliste des Verkäufers (in der jeweils aktuellen Fassung) für die
betreffenden Produkte und Service-Leistungen. Die Preise für alle Produkte und
Service-Leistungen sind je nach den zwischen Insight und den einzelnen
Verkäufern getroffenen Einkaufsvereinbarungen verschieden. Es gelten die von
Insight jeweils veröffentlichten, in Preislisten genannten oder
angebotenen Preise. Bei Änderungen der Einkaufsvereinbarung mit dem Verkäufer
bleiben Änderungen dieser Preise vorbehalten. Der Vertragspreis beinhaltet
keine Auslagen und Nebenkosten (wie z. B. Liefergebühren) und versteht
sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Zölle, Steuern oder
Auflagen (wie z. B. Ein- oder Ausfuhrzölle), die sämtlich vom Kunden zu
zahlen sind. Falls der Kunde zur Einbehaltung von Quellensteuer verpflichtet
ist, hat er Insight alle erforderlichen Quittungen und Unterlagen, die
eine solche Zahlung belegen, vorzulegen. Falls Insight gesetzlich
verpflichtet ist, bei der Lieferung der Produkte Steuern oder Zölle im Namen
und für Rechnung des Kunden abzuführen, verpflichtet sich der Kunde,
Insight innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem Insight den
Kunden hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat, die Kosten hierfür zu
erstatten. Der Kunde wird Insight , sofern anwendbar, gültige
Steuerfreistellungsbescheinigungen vorlegen, und zwar vor andernfalls
erforderlichen Überweisungen durch Insight im Namen oder für Rechnung des
Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und
Bearbeitungsgebühren. Sofern nichts Anderes angegeben ist, werden alle Produkte
auf dem Land- bzw. Seeweg per von Insight
vorausbezahlter und zusätzlich in Rechnung gestellter Fracht (FCA Ursprungsort)
verschickt. Der Kunde hat die Transportkosten zu zahlen. Insight behält
sich das Recht vor, jederzeit vor dem Versanddatum der Produkte und/oder dem
Zeitpunkt der Erbringung der Service-Leistungen angebotene Preise und
Liefergebühren zu ändern. Alle von Insight in Landeswährung angegebenen Preise
können, aufgrund von Weckselkurssschwankungen zum US-Dollar, von Insight
angepasst werden. Angebote sind nur für 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der
Erteilung gültig.Falls sich die Kosten von Insight für die Erfüllung des
Vertrages aufgrund einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden oder
einer falschen oder ungenügenden Auskunft durch den Kunden oder aufgrund von
Gesetzesänderungen oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereichs von
Insight erhöhen, so erhöht sich der nach dem Vertrag zu zahlende Betrag
entsprechend. Insight wird diese Zusatzkosten angemessen schätzen und den
Kunden hierüber informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sieben
(7) Tagen nach Erhalt der Schätzung, wird dies als Einverständnis gewertet.
Können sich die Parteien nicht auf eine solche Erhöhung verständigen, kann
Insight den Vertrag kündigen, ohne dass eine der Parteien dafür haftet. Der Vertragspreis für Produkte, Service-Leistungen und Insightervice-Leistungen
ist durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum
vollständig zahlbar. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche nur mit anerkannten
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein
Zurückbehaltungsrecht (einschließlich des Rechts gemäß § 320 BGB,
Erfüllung Zug um Zug zu verlangen) kann durch den Kunden nur in Bezug auf
Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Produkte, die
Insight an den Kunden liefert, werden von Insight am Versanddatum
der Produkte in Rechnung gestellt. Von Insight zu erbringende
Service-Leistungen oder Insight-Service-Leistungen werden monatlich im Voraus
in Rechnung gestellt.
Ist der Kunde mit vertraglich
geschuldeten Zahlungen im Verzug, so gilt unbeschadet anderer Insight
zustehender Rechte und Rechtsmittel,dass (a) der Kunde auf den
überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von jährlich zwölf Prozentpunkten über dem
jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1BGB zu zahlen hat, wobei die Zinsen
täglich ab Beginn des Verzugs ausgehend vom Datum der entsprechenden Rechnung bis
zu dem Zeitpunkt, an dem der überfällige Betrag zuzüglich der
darauf aufgelaufenen Zinsen bei Insight eingegangen ist, anfallen; (b) der Kunde in jedem Fall eine Verwaltungsgebühr in
Höhe von €50 für die überfällige Rechnung zu entrichten hat; und (c) Insight sich vorbehält, die
Vertragserfüllung auszusetzen bis der Kunde die
Angelegenheit in Ordnung gebracht hat, den Vertrag gemäß Ziffer 9 (Kündigung)
zu kündigen und/oder den Verkäufer über unerlaubte
Nutzung der Produkte wegen Nichtzahlung zu informieren.
6.
Fracht und Lieferung
Gemäß
diesen Bedingungen vorgenommene Lieferungen erfolgen auf der Grundlage des
einschlägigen Vertrags. Die Verträge enthalten das Bestelldatum, die Menge, die
geltenden Preise, Liefertermine und die Lieferanschrift und ggf. Anweisungen
zum Transportweg, der Rechnungsanschrift und der Zertifizierung. Die Verfügbarkeit
der Produkte ist abhängig von der Verfügbarkeit des betreffenden Produkts beim
Verkäufer. Verzögerungen bei der Beschaffung des Produkts vom Verkäufer können
Verzögerungen bei der Auslieferung des Produkts an den Kunden zur Folge haben. Das gesamte Risiko für Verlust oder Beschädigung von
Produkten und Medien während des Transports hat der Kunde zu tragen.
Versandanweisungen und sonstige Informationen zur Lieferung sind in den gemäß
diesen Bedingungen erteilten Bestellungen mit anzugeben. Das Eigentum an den
Produkten und Medien verbleibt beim Verkäufer, bis Insight die
vollständige Bezahlung für alle vom Kunden ausstehenden Beträge einer
Abrechnung erhalten hat. Wenn der Kunde die Produkte verkauft oder
anderweitig veräußert, bevor vollständige Zahlungen wie vorstehend beschrieben
an Insight geleistet wurden, ist Insight unbeschadet der
Verpflichtung des Kunden zum Kauf der Produkte berechtigt, die Produkte wieder
in Besitz zu nehmen (und zu diesem Zweck sämtliche Räumlichkeiten des Kunden zu
betreten). Mit dieser Bestimmung wird dem Kunden keinerlei Rückgaberecht
gewährt. Insight kann unbeschadet der Tatsache, dass der Kunde noch nicht
Eigentümer der Produkte oder der Medien ist, die Beitreibung der Preise
verfolgen, wenn diese fällig sind.
7.
Rücksendungen. Rücksendung mangelhafter Produkte:
Der
Kunde hat das Recht, mangelhafte Produkte gemäß den vom jeweiligen Verkäufer
des Produkts in der Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen zurückzugeben.
Es kann sein, dass der Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäß diesen
Bedingungen erworbene Produkte begrenzt oder ganz ausschließt. Um zu erfahren,
welche Bedingungen in einem solchen Fall einschlägig sind, muss der Kunde in
der Lizenzvereinbarung nachsehen. Mangelhafte Produkte sind nicht an Insight
sondern an den Verkäufer zurückzusenden. Rücksendung
mangelfreier Produkte: Der Kunde kann von Zeit zu Zeit das Recht zur
Rückgabe mangelfreier Produkte zu bestimmten vom Verkäufer des Produkts
vorgegebenen Bedingungen haben. Wenn es sich bei dem Produkt um ein
Shrink-wrap-Produkt handelt, kann dieses nur ungeöffnet (d. h. mit
unbeschädigtem Lizenzsiegel) zurückgegeben werden. Es kann sein, dass der
Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäß diesen Bedingungen erworbene
Produkte begrenzt oder ganz ausschließt. Nicht vorrätig gehaltene
Sonderbestellungen, Vervielfältigungen auf CD/Diskette und Dokumentation
werden, außer im Rahmen der geltenden Mangelhaftung, nicht zurückgenommen. Vor
jeder Rücksendung, auch im Mangelhaftungsfall, muss sich der Kunde eine
Rücksendenummer
[return authorization number - R.A. #] geben lassen und
diese gut sichtbar an der Außenverpackung des zurückgesendeten Produktes
anbringen, damit die Gutschrift vorgenommen werden kann. Rücksendungen
mangelfreier Produkte werden AUSSCHLIEßLICH in dem gleichen Zustand wie bei
Empfang des Produkts durch den Kunden bei Lieferung durch Insight oder
den Verkäufer akzeptiert. Weiterhin werden Rücksendungen von Produkten
Ausschließlich in dem von Insight bei Erteilung der R.A. # benannten Vertriebszentrum
entgegengenommen, wobei die erteilte R.A. # in der Anschrift mit anzugeben ist.
Wenn das Produkt nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erteilung der
Rücksendenummer (oder einer angemessenen kürzeren, von Insight bei
Erteilung der Rücksendenummer gesetzten Frist) bei Insight eingeht oder
nicht die oben genannten Kriterien für die Rücksendung erfüllt, hat der Kunde
keinen Anspruch auf eine Gutschrift oder die Rückgabe des Produktes. Sobald der ausgefüllte Return Material Authorisation
("RMA") Antrag eingegangen und vom Customer and Account Services Team
(dem "CAS" Team) genehmigt worden ist, wird das CAS Team die
Unterlagen an die Buchhaltung weitergeben. Diese wird dem Kundenkonto innerhalb
von 30 Tagen nach Eingang der Unterlagen vom CAS Team eine Gutschrift erteilen.
Gutschriften können sich verzögern, wenn es Abweichungen zwischen den
zurückgesandten Produkten und den genehmigten/autorisierten RMA gibt.
Gutschriften können sich auch verzögern, wenn die Rücksendungen nicht der
Standard-Lagerkonfiguration entsprechen. Wenn die Standard-Lagerkonfiguration
nicht eingehalten ist, oder wenn Insight extra Kosten entstehen, kann
eine Gebühr erhoben werden und diese später von der Gutschrift in Abzug
gebracht werden. Sämtliche dem Kunden von Insight (gleich aus welchem
Grund) ausgestellte Gutschriften muss der Kunde innerhalb von einem Jahr ab
Ausstellungsdatum einlösen. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht eingelöst
werden, verfallen diese Gutschriften automatisch. Die Versandkosten für die
Rücksendung von Produkten hat der Kunde zu tragen, wobei Kosten für
Rücksendungen im Rahmen der Mangelhaftung von Insight erstattet
werden. Insight behält sich das Recht vor, vom Kunden jederzeit
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 % auf alle Rücksendungen von nicht
mangelhaften Produkten zu erheben.
8.
Mangelhaftung
Dem
Kunden ist bekannt, dass Insight im Rahmen dieses Vertrages als
Wiederverkäufer der Produkte und Service-Leistungen des Verkäufers auftritt.
Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, Mangelhaftungsansprüche
grundsätzlich gegen den Verkäufer geltend zu machen. Insight tritt seine
jeweiligen Mangelhaftungsansprüche an den Kunden ab. Sollte der Kunde keinen
Erfolg bei der Geltendmachung von begründeten Mangelhaftungsansprüchen gegen
den Verkäufer haben, wird der Kunde seine diesbezüglichen Ansprüche an
Insight zurückabtreten und kann daraufhin nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen Insight in Anspruch nehmen:
8.1 Falls ein Produkt mangelhaft ist, wird Insight nach eigenem Ermessen
und auf eigene Kosten den Mangel beseitigen oder einen Ersatz liefern
("Nacherfüllung") oder die Produkte zurücknehmen und den Preis dem
Konto des Kunden gutschreiben. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht.
8.2 Ein Produkt ist mangelhaft, wenn die Beschaffenheit des Produkts nicht der
entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Insight und dem Kunden
oder der entsprechenden Spezifikation entspricht.
8.3 Insight haftet nicht für Mängel, die durch Vernachlässigung,
unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Behandlung, einschließlich
unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung, Wartung oder Prüfung,
Verwendung außerhalb der von Insight oder dem Verkäufer ausdrücklich
benannten Einsatzgebiete und Umweltbedingungen und Benutzung in Kombination mit
anderen, von Insight oder dem Verkäufer hierfür nicht genehmigten
Produkten, übermäßiger Beanspruchung oder normaler Abnutzung verursacht werden,
oder für Produkte, die in irgendeiner Weise geändert oder abgewandelt wurden.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde unbeschadet der ihm gemäß
Ziffer 10 zustehenden Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Preisminderung zu verlangen.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung.
Bei reparierten oder ersetzten Produkten läuft die ursprüngliche
Verjährungsfrist ab Rückgabe des reparierten oder ersetzten Produkts an den
Kunden weiter.
8.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung durch
Insight erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich
erhöhen, weil ein Produkt nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bei
Vertragsschluss bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.7 Stellt sich nach einer Überprüfung eines behaupteten Mangels heraus, dass
kein Mangel vorliegt, ist Insight berechtigt, die Kosten der Überprüfung
zu den jeweils gültigen Kostensätzen von Insight zu berechnen.
Kosten für die Rücksendung der betreffenden Produkte werden nicht erstattet und
die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
8.8 Ziffern 8.1 bis 8.7 gelten entsprechend für Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen,
sofern mit diesen Leistungen ein konkreter Erfolg für den Kunden herbeigeführt
werden muss (
Werkleistungen). Abweichend von Ziffer 8.5 beträgt die
Verjährungsfrist ein (1) Jahr ab Abnahme.
9.
Lizenzbedingungen
Alle
gelieferten Produkte unterliegen den ggf. beigefügten Lizenzvereinbarungen. Für
alle Shrink-wrap-Software-Produkte muss der Kunde der Lizenzvereinbarung
zustimmen und er ist an die in dem Paket enthaltene Lizenzvereinbarung
gebunden, sobald das Paket geöffnet oder das daran angebrachte Siegel
aufgebrochen worden ist. Für alle sonstigen Software-Produkte einschließlich
solcher Software, die auf elektronischem Wege gekauft bzw. in Empfang genommen
wurde, erklärt sich der Kunde als ab Zeitpunkt des Kaufes an die
Lizenzvereinbarung für deren Benutzung gebunden. Der Kunde übernimmt die volle
Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen aller
Volumenlizenzvereinbarungen für gemäß diesem Vertrag gekaufte Produkte und
erkennt an, dass er für den ordnungsgemäßen Einsatz, die Statusverfolgung, die
Nutzung und die Dokumentation solcher Lizenzen zuständig ist.
10.
Haftungsausschlüsse
10.1
Insight haftet für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit nur, wenn diese
auf einer wesentlichen, das Erreichen des jeweiligen Vertragszwecks
gefährdenden Pflichtverletzung beruhen oder auf der Nichteinhaltung von
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen
Vertrages erst ermöglicht.
10.2 In den Fällen der Ziffer 10.1 ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für Schäden, die durch grob
fahrlässiges Verhalten eines Beauftragten oder Mitarbeiters von Insight
verursacht wurden, der kein Organ oder leitender Angestellter von Insight
ist.
10.3 In den Fällen der Ziffer 10.2 wird jegliche Haftung für mittelbare
Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
10.4 In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung für Sachschäden je
Schadensereignis auf den Wert der betroffenen Bestellung und die Haftung für
reine Vermögensschäden je Schadensereignis auf den halben Wert der jeweiligen
Bestellung beschränkt.
10.5 In den in Ziffer 10.2 genannten Fällen verjähren
Schadensersatzansprüche des Kunden nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in
welchem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis davon erlangte. Ohne
Rücksicht auf die Kenntnis des Kunden verjähren Schadensersatzansprüche jedoch
spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Für Ansprüche aufgrund von
Mängeln gilt Ziffer 8.
10.6 Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für einen Mangel
nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produkts, bei
arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unabhängig
von deren Rechtsgrund für alle Schadensersatzansprüche.
10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von
Insight .
11.
Stornierung und Kündigung
11.1
Der Kunde kann einen Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
Insight stornieren.
11.2 Ungeachtet der Ziffer 11.1 verpflichtet sich der Kunde bei einer
Vertragsstornierung durch ihn zur Zahlung aller Kosten und Auslagen, die Insight
durch die entsprechende Stornierung entstanden sind.
11.3 In den folgenden Fällen können Insight oder der Kunde einen Vertrag
jederzeit sofort durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei
kündigen:
11.3.1 Wenn ein Verstoß der anderen Partei gegen wesentliche Vertragspflichten
vorliegt und dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung
einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung geheilt wird, oder
11.3.2 wenn die andere Partei insolvent wird, ein Insolvenzverwalter oder
Vermögensverwalter über ihr gesamtes Vermögen oder Geschäft oder einen Teil
davon eingesetzt wird, sie einen Vergleich oder eine Schuldenregelung mit ihren
Gläubigern eingeht, infolge von Schulden ähnliche Maßnahmen ergreift oder
erleidet, oder eine Verfügung oder ein Beschluss zu ihrer Auflösung oder
Liquidation ergangen ist (es sei denn, dies geschieht bei Zahlungsfähigkeit zum
Zwecke einer Verschmelzung oder Sanierung).
11.4 Ohne Einschränkung der Ziffer 11.3 kann Insight den Vertrag
jederzeit sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, falls
der Kunde, gleich aus welchem Grund, einen fälligen Betrag bei Eintreten der
Fälligkeit gemäß diesem Vertrag nicht gezahlt hat.
11.5 Eine Kündigung berührt nicht die Rechte der Parteien, die ihnen jeweils
bis zum Kündigungsdatum entstanden sind, einschließlich des Rechts von
Insight auf Bezahlung der bis zum Kündigungsdatum erbrachten Arbeiten.
11.6 Beschleunigung von Zahlungen: Bei Kündigung des Vertrags werden die
Fälligkeitstermine aller ausstehenden Rechnungen an den Kunden für Produkte,
Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen automatisch vorgezogen, so
dass diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung fällig und zahlbar
werden, auch wenn zuvor eine längere Frist vereinbart wurde.
12.
Vertrauliche Informationen und Datenschutz
Jede
Partei bewahrt Stillschweigen über alle ihr zugegangenen vertraulichen
Informationen der jeweils anderen Partei, bewahrt diese Informationen sicher
auf, sichert sie gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust und unbefugten Zugriff
und wird sie zu keinen anderen als den vertraglich vorausgesetzten Zwecken
verwenden. Außerdem stellt jede Partei sicher, dass ihre Mitarbeiter, Organe,
Beauftragte und Auftragnehmer diese Verpflichtungen einhalten. Diese Verpflichtungen
bleiben auch nach der Änderung, Verlängerung oder Kündigung des Vertrags für
einen Zeitraum von drei Jahren weiter bestehen. Dies gilt nicht für
Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder im Nachhinein ohne
Verschulden des Empfängers zugänglich werden. Vom Kunden im Vertrag zur
Verfügung gestellte personenbezogene Daten ("Daten") werden von den
Parteien unter Einhaltung der Europäischen Datenschutzrichtlinie und der
Folgegesetzgebung in den jeweils gültigen Fassungen verarbeitet. Die
Datenverarbeitung im Sinne dieses Vertrages erfolgt mit elektronischen und
anderen Mitteln. Insight verpflichtet sich in Bezug auf sämtliche im
Rahmen dieses Vertrages zu verarbeitenden Daten des Kunden, für diese
geeignete, wirtschaftlich angemessene und ausreichende technische und
organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um diese Daten und
Informationen zu schützen, und beide Parteien bestätigen, dass sie alle
einschlägigen Registrierungen nach den anwendbaren EU-Datenschutzbestimmungen
vorgenommen haben.
13.
Allgemeines
13.1
Diese Bedingungen und die Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird,
einschließlich sämtlicher Bestellungen, stellten die gesamte Vereinbarung
zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Verträge oder
Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Gegenstand dieser Bedingungen bzw.
aller Bestellungen, wobei jedoch auf Bestellungen aufgedruckte Allgemeine
Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit haben, es sei denn, Insight hat
diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
13.2 Keine der Parteien gerät in Verzug oder haftet für Verzögerungen bei der
Einhaltung oder die Nichteinhaltung des Vertrags, die auf Ereignissen beruhen,
die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, darunter
Feuer, Überschwemmung, Hurrikans, Tornados, Erdbeben, Krieg, Embargo, Aufstand
oder unvorhersehbare Eingriffe staatlicher Behörden, vorausgesetzt, die von
einer solchen Verzögerung oder Nichteinhaltung betroffene Partei setzt die
jeweils andere Partei hierüber unverzüglich in Kenntnis.
13.3 Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das unabhängiger Vertragspartner
zu Marktbedingungen. Keine Partei ist bevollmächtigt, für die jeweils andere zu
handeln, diese zu binden oder anderweitig für diese Verpflichtungen zu schaffen
oder zu übernehmen.
13.4 Setzt eine Partei eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einen Vertrag
nicht oder nur verspätet durch, bedeutet dies keinen Verzicht hierauf und
beeinträchtigt in keiner Weise das Recht zur späteren Durchsetzung der
Bestimmung.
13.5 Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser
Bedingungen oder eines Vertrags berührt nicht die Gültigkeit oder
Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
13.6 Änderungen am Umfang oder an den Bestimmungen dieser Bedingungen oder des
Vertrages werden nur wirksam, wenn Insight ihnen schriftlich zugestimmt
hat. Diese gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Alle
Mitteilungen und sonstigen Benachrichtigungen, die zugestellt oder abgegeben
werden müssen oder dürfen, haben schriftlich zu erfolgen und sind mit bevorzugt
beförderter Post, Kurierdienst oder per Fax an die vorstehend angegebene
Anschrift des bestimmungsgemäßen Empfängers oder an eine andere Anschrift, die
eine Partei der anderen jeweils mitgeteilt hat, zu übermitteln.
13.7 Die Auslegung, Wirksamkeit und Ausführung dieser Bedingungen und aller
Verträge unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Parteien
unterwerfen sich für die Beilegung aller Streitigkeiten zwischen ihnen der
ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Landgerichts München I Diese
Bedingungen und Verträge unterliegen nicht dem UN-Kaufrecht.