| Insight

|
  
Order / Rechnungen Bestellung
 \
Insight

Allgemeine Bedingungen von Insight  für die Lieferung von Produkten und Service-Leistungen


1. Vorbemerkungen:

Dies sind die Bedingungen, zu denen Insight  bereit ist, an ihre Kunden Produkte und Service-Leistungen zu liefern (die "Bedingungen"). Sofern Insight  nicht schriftlich einer anderen Regelung zustimmt, liegen allen Vertragsabschlüssen diese Bedingungen zugrunde unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, die in von dem Kunden oder von Insight  bei Abschluss eines Vertrages verwendeten Dokumenten oder sonstigen Mitteilungen festgelegt sind oder in Bezug genommenen werden.

2. Definitionen und Auslegung


2.1 In diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen:
"Arbeitstag" ist ein Zeitraum von 8 Stunden zwischen 9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag, ausschließlich der gesetzlichen Feiertage in dem Land, in dem Insight  ansässig ist. "Bestellung" bezeichnet eine durch den Kunden bei Insight  aufgegebene Bestellung zu dem von Insight  mitgeteilten Preis. "Kunde" bezeichnet die Partei, die eine durch Insight  angenommene Bestellung aufgegeben hat und mit der Insight  vertraglich vereinbart hat, Produkte und/oder Service-Leistungen gemäß diesen Bedingungen zu verkaufen. "Lizenzvereinbarung" bezeichnet die vom Verkäufer gegenüber dem Kunden erteilte Lizenz, mit der dem Kunden das Recht zur Nutzung der Produkte gewährt wird. In der Lizenzvereinbarung werden die Bedingungen der Lizenz geregelt, nach der der Verkäufer dem Kunden das Nutzungsrecht an den Produkten gewährt. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung der Produkte durch den Kunden.  "Preis" bezeichnet den von Insight  gegenüber dem Kunden angebotenen Preis, der diesem durch Zusendung einer Preisliste oder eines Angebotes auf Anfrage mitgeteilt wird. Der Preis wird auf Anfrage auch auf der Website insight.com mitgeteilt. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes durch Insight  mitgeteilt wurde (z. B. im Rahmen eines Angebotes), insbesondere auf der Website insight.com, sind Preisänderungen und -aktualisierungen jeweils vorbehalten. Jeder von Insight  schriftlich mitgeteilte Preis ist nur für eine begrenzte Frist von 15 Tagen gültig. "Produkte" bezeichnet die vom Kunden über Insight  zur Lieferung innerhalb des Vertragsgebietes bestellten Computer-Software- bzw. Hardware-Produkte der Verkäufer. "Räumlichkeiten" bezeichnet alle Gebäude oder Standorte, an denen der Kunde Einrichtungen unterhält und Insight  den Kunden vereinbarungsgemäß beliefert. "Service-Leistungen" sind im Vertragsgebiet zu erbringende Service-Leistungen des Verkäufers, die der Kunde über Insight  bestellt.  "Insight " bezeichnet das mit Insight Technology Solutions GmbH mit hauptsitzt am Gutenbergstr. 1, 85737 Ismaning, Deutschland, das einen Vertrag mit dem Kunden geschlossen hat. "Insight -Service-Leistungen" bezeichnet die Service-Leistungen von Insight, die der Kunde von Insight  bestellt. "Verkäufer" bezeichnet den Verleger, Hersteller oder Vertriebshändler, der die Produkte lizenziert, die Service-Leistungen erbringt oder Insight  zu seinem Fachhändler für den Weiterverkauf der Produkte bzw. Service-Leistungen an den Kunden ernannt hat. "Vertrag" bezeichnet einen Vertrag zur Lieferung von Produkten und/oder Service-Leistungen zwischen Insight  und dem Kunden, der durch die schriftliche Annahme einer Bestellung des Kunden durch Insight  zustande kommt. Ein Vertrag kommt auch zustande, sobald Insight  durch die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Service-Leistungen mit der Ausführung einer Bestellung beginnt. "Vertragsgebiet" sind Europa, der Nahe Osten und Afrika ("EMEA").
2.2 Überschriften von Ziffern dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen. 2.3 Sofern der Kontext es zulässt oder erfordert, beinhalten singularisch verwendete Begriffe auch den Plural, und umgekehrt. Begriffe, die ein bestimmtes Geschlecht bezeichnen, beinhalten auch die anderen Geschlechter. Bezugnahmen auf "Sie" bzw. "Ihr" beziehen sich auf den Kunden.

3. Verbindlicher Vertrag; Vorrang der Verkaufs­bedin­gungen

Diese Bedingungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von Insight  nach eigenem Ermessen geändert werden. Bei Bestellungen über die Website sollten Sie daher regelmäßig, insbesondere vor Aufgabe einer Bestellung, die aktuellen Bedingungen prüfen, da diese für Sie verbindlich sind.  Diese Bedingungen dürfen NICHT durch Hinzuziehen von anderen Dokumenten geändert, ergänzt oder neu gefasst werden.

4. Produkte und Service-Leistungen

Insight  ist bereit, aktuell verfügbare Produkte und Service-Leistungen gemäß diesen in Form von Einzelbestellungen des Kunden umgesetzten Bedingungen an den Kunden zu liefern. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage eines Angebots von Insight  oder der auf der Insight-Website verfügbaren Preislisten. Nach Eingang der Bestellung bei Insight  erhält der Kunde eine E-Mail zur Eingangsbestätigung. Wenn die Bestellung durch Insight  angenommen wurde, erhält der Kunde eine Bestätigung der Annahme und die Bestellung wird zu einem Vertrag nach Maßgabe der Bedingungen in dem Angebot oder den Preislisten und der Bestellung, so wie in der Annahmebestätigung bestätigt. Alle Insight-Service-Leistungen, für die ein fester oder begrenzter Zeitraum vereinbart wurde, sind von Insight  über den in der betreffenden Bestellung genannten Zeitraum an Arbeitstagen zu erbringen.  Alle fortlaufenden Insight-Service-Leistungen, für die eine unbestimmte Dauer vereinbart wurde, sind von Insight  an Arbeitstagen auszuführen, bis sie gemäß der entsprechenden Bestellung gekündigt werden. Die Erbringung von Insight-Service-Leistungen außerhalb von Arbeitstagen bedarf der vorherigen Zustimmung von Insight . Außerdem werden zusätzliche Gebühren berechnet. Insight  kann Vertreter und/oder Subunternehmer mit der Ausführung von Insight-Service-Leistungen beauftragen. Alle Leistungen, die Insight  auf Wunsch des Kunden über die im Vertrag vereinbarten Leistungen hinaus ausführt, kann gesondert zu den jeweils geltenden Sätzen von Insight  abgerechnet werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass Insight zu Schulungszwecken Telefongespräche sowie elektronischen Schriftwechsel aufzeichnen und/oder abhören kann.

5. Preisstellung und Bezahlung

Für gemäß diesen Bedingungen erworbene Produkte und Service-Leistungen wird Insight  die in der Weltweiten Preisliste [Insight 's Global Pricing Structure - IGPS] festgelegten Preise berechnen. Die IGPS basiert auf der Preisliste des Verkäufers (in der jeweils aktuellen Fassung) für die betreffenden Produkte und Service-Leistungen. Die Preise für alle Produkte und Service-Leistungen sind je nach den zwischen Insight  und den einzelnen Verkäufern getroffenen Einkaufsvereinbarungen verschieden. Es gelten die von Insight  jeweils veröffentlichten, in Preislisten genannten oder angebotenen Preise. Bei Änderungen der Einkaufsvereinbarung mit dem Verkäufer bleiben Änderungen dieser Preise vorbehalten. Der Vertragspreis beinhaltet keine Auslagen und Nebenkosten (wie z. B. Liefergebühren) und versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Zölle, Steuern oder Auflagen (wie z. B. Ein- oder Ausfuhrzölle), die sämtlich vom Kunden zu zahlen sind. Falls der Kunde zur Einbehaltung von Quellensteuer verpflichtet ist, hat er Insight  alle erforderlichen Quittungen und Unterlagen, die eine solche Zahlung belegen, vorzulegen.  Falls Insight  gesetzlich verpflichtet ist, bei der Lieferung der Produkte Steuern oder Zölle im Namen und für Rechnung des Kunden abzuführen, verpflichtet sich der Kunde, Insight  innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem Insight  den Kunden hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat, die Kosten hierfür zu erstatten. Der Kunde wird Insight , sofern anwendbar, gültige Steuerfreistellungsbescheinigungen vorlegen, und zwar vor andernfalls erforderlichen Überweisungen durch Insight  im Namen oder für Rechnung des Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren. Sofern nichts Anderes angegeben ist, werden alle Produkte auf dem Land- bzw. Seeweg per von Insight  vorausbezahlter und zusätzlich in Rechnung gestellter Fracht (FCA Ursprungsort) verschickt. Der Kunde hat die Transportkosten zu zahlen. Insight  behält sich das Recht vor, jederzeit vor dem Versanddatum der Produkte und/oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Service-Leistungen angebotene Preise und Liefergebühren zu ändern. Alle von Insight in Landeswährung angegebenen Preise können, aufgrund von Weckselkurssschwankungen zum US-Dollar, von Insight angepasst werden. Angebote sind nur für 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erteilung gültig.Falls sich die Kosten von Insight  für die Erfüllung des Vertrages aufgrund einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden oder einer falschen oder ungenügenden Auskunft durch den Kunden oder aufgrund von Gesetzesänderungen oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereichs von Insight  erhöhen, so erhöht sich der nach dem Vertrag zu zahlende Betrag entsprechend. Insight  wird diese Zusatzkosten angemessen schätzen und den Kunden hierüber informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Schätzung, wird dies als Einverständnis gewertet. Können sich die Parteien nicht auf eine solche Erhöhung verständigen, kann Insight  den Vertrag kündigen, ohne dass eine der Parteien dafür haftet. Der Vertragspreis für Produkte, Service-Leistungen und Insightervice-Leistungen ist durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zahlbar. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht (einschließlich des Rechts gemäß § 320 BGB, Erfüllung Zug um Zug zu verlangen) kann durch den Kunden nur in Bezug auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Produkte, die Insight  an den Kunden liefert, werden von Insight  am Versanddatum der Produkte in Rechnung gestellt. Von Insight  zu erbringende Service-Leistungen oder Insight-Service-Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

Ist der Kunde mit vertraglich geschuldeten Zahlungen im Verzug, so gilt unbeschadet anderer Insight zustehender Rechte und Rechtsmittel,dass (a) der Kunde auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von jährlich zwölf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1BGB zu zahlen hat, wobei die Zinsen täglich ab Beginn des Verzugs ausgehend vom Datum der entsprechenden Rechnung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der überfällige Betrag zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen bei Insight eingegangen ist, anfallen; (b)   der Kunde in jedem Fall eine Verwaltungsgebühr in Höhe von €50 für die überfällige Rechnung zu entrichten hat; und (c) Insight sich vorbehält, die Vertragserfüllung auszusetzen bis der Kunde die Angelegenheit in Ordnung gebracht hat, den Vertrag gemäß Ziffer 9 (Kündigung) zu kündigen und/oder den Verkäufer über unerlaubte Nutzung der Produkte wegen Nichtzahlung zu informieren.

6. Fracht und Lieferung

Gemäß diesen Bedingungen vorgenommene Lieferungen erfolgen auf der Grundlage des einschlägigen Vertrags. Die Verträge enthalten das Bestelldatum, die Menge, die geltenden Preise, Liefertermine und die Lieferanschrift und ggf. Anweisungen zum Transportweg, der Rechnungsanschrift und der Zertifizierung. Die Verfügbarkeit der Produkte ist abhängig von der Verfügbarkeit des betreffenden Produkts beim Verkäufer. Verzögerungen bei der Beschaffung des Produkts vom Verkäufer können Verzögerungen bei der Auslieferung des Produkts an den Kunden zur Folge haben. Das gesamte Risiko für Verlust oder Beschädigung von Produkten und Medien während des Transports hat der Kunde zu tragen.  Versandanweisungen und sonstige Informationen zur Lieferung sind in den gemäß diesen Bedingungen erteilten Bestellungen mit anzugeben. Das Eigentum an den Produkten und Medien verbleibt beim Verkäufer, bis Insight  die vollständige Bezahlung für alle vom Kunden ausstehenden Beträge einer Abrechnung erhalten hat.  Wenn der Kunde die Produkte verkauft oder anderweitig veräußert, bevor vollständige Zahlungen wie vorstehend beschrieben an Insight  geleistet wurden, ist Insight  unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zum Kauf der Produkte berechtigt, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen (und zu diesem Zweck sämtliche Räumlichkeiten des Kunden zu betreten). Mit dieser Bestimmung wird dem Kunden keinerlei Rückgaberecht gewährt. Insight  kann unbeschadet der Tatsache, dass der Kunde noch nicht Eigentümer der Produkte oder der Medien ist, die Beitreibung der Preise verfolgen, wenn diese fällig sind.

7. Rücksendungen. Rücksendung mangelhafter Produkte:

Der Kunde hat das Recht, mangelhafte Produkte gemäß den vom jeweiligen Verkäufer des Produkts in der Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen zurückzugeben. Es kann sein, dass der Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäß diesen Bedingungen erworbene Produkte begrenzt oder ganz ausschließt. Um zu erfahren, welche Bedingungen in einem solchen Fall einschlägig sind, muss der Kunde in der Lizenzvereinbarung nachsehen. Mangelhafte Produkte sind nicht an Insight  sondern an den Verkäufer zurückzusenden. Rücksendung mangelfreier Produkte: Der Kunde kann von Zeit zu Zeit das Recht zur Rückgabe mangelfreier Produkte zu bestimmten vom Verkäufer des Produkts vorgegebenen Bedingungen haben. Wenn es sich bei dem Produkt um ein Shrink-wrap-Produkt handelt, kann dieses nur ungeöffnet (d. h. mit unbeschädigtem Lizenzsiegel) zurückgegeben werden. Es kann sein, dass der Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäß diesen Bedingungen erworbene Produkte begrenzt oder ganz ausschließt. Nicht vorrätig gehaltene Sonderbestellungen, Vervielfältigungen auf CD/Diskette und Dokumentation werden, außer im Rahmen der geltenden Mangelhaftung, nicht zurückgenommen. Vor jeder Rücksendung, auch im Mangelhaftungsfall, muss sich der Kunde eine Rücksendenummer [return authorization number - R.A. #] geben lassen und diese gut sichtbar an der Außenverpackung des zurückgesendeten Produktes anbringen, damit die Gutschrift vorgenommen werden kann. Rücksendungen mangelfreier Produkte werden AUSSCHLIEßLICH in dem gleichen Zustand wie bei Empfang des Produkts durch den Kunden bei Lieferung durch Insight  oder den Verkäufer akzeptiert. Weiterhin werden Rücksendungen von Produkten Ausschließlich in dem von Insight  bei Erteilung der R.A. # benannten Vertriebszentrum entgegengenommen, wobei die erteilte R.A. # in der Anschrift mit anzugeben ist. Wenn das Produkt nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erteilung der Rücksendenummer (oder einer angemessenen kürzeren, von Insight  bei Erteilung der Rücksendenummer gesetzten Frist) bei Insight  eingeht oder nicht die oben genannten Kriterien für die Rücksendung erfüllt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Gutschrift oder die Rückgabe des Produktes. Sobald der ausgefüllte Return Material Authorisation ("RMA") Antrag eingegangen und vom Customer and Account Services Team (dem "CAS" Team) genehmigt worden ist, wird das CAS Team die Unterlagen an die Buchhaltung weitergeben. Diese wird dem Kundenkonto innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Unterlagen vom CAS Team eine Gutschrift erteilen. Gutschriften können sich verzögern, wenn es Abweichungen zwischen den zurückgesandten Produkten und den genehmigten/autorisierten RMA gibt. Gutschriften können sich auch verzögern, wenn die Rücksendungen nicht der Standard-Lagerkonfiguration entsprechen. Wenn die Standard-Lagerkonfiguration nicht eingehalten ist, oder wenn Insight  extra Kosten entstehen, kann eine Gebühr erhoben werden und diese später von der Gutschrift in Abzug gebracht werden. Sämtliche dem Kunden von Insight  (gleich aus welchem Grund) ausgestellte Gutschriften muss der Kunde innerhalb von einem Jahr ab Ausstellungsdatum einlösen. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht eingelöst werden, verfallen diese Gutschriften automatisch. Die Versandkosten für die Rücksendung von Produkten hat der Kunde zu tragen, wobei Kosten für Rücksendungen im Rahmen der Mangelhaftung von Insight  erstattet werden.  Insight  behält sich das Recht vor, vom Kunden jederzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 % auf alle Rücksendungen von nicht mangelhaften Produkten zu erheben.

8. Mangelhaftung

Dem Kunden ist bekannt, dass Insight  im Rahmen dieses Vertrages als Wiederverkäufer der Produkte und Service-Leistungen des Verkäufers auftritt. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, Mangelhaftungsansprüche grundsätzlich gegen den Verkäufer geltend zu machen. Insight  tritt seine jeweiligen Mangelhaftungsansprüche an den Kunden ab. Sollte der Kunde keinen Erfolg bei der Geltendmachung von begründeten Mangelhaftungsansprü­chen gegen den Verkäufer haben, wird der Kunde seine diesbezüglichen Ansprüche an Insight  zurückabtreten und kann daraufhin nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Insight  in Anspruch nehmen:
8.1 Falls ein Produkt mangelhaft ist, wird Insight  nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den Mangel beseitigen oder einen Ersatz liefern ("Nacherfüllung") oder die Produkte zurücknehmen und den Preis dem Konto des Kunden gutschreiben. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
8.2 Ein Produkt ist mangelhaft, wenn die Beschaffenheit des Produkts nicht der entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Insight  und dem Kunden oder der entsprechenden Spezifikation entspricht.
8.3 Insight  haftet nicht für Mängel, die durch Vernachlässigung, unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Behandlung, einschließlich unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung, Wartung oder Prüfung, Verwendung außerhalb der von Insight  oder dem Verkäufer ausdrücklich benannten Einsatzgebiete und Umweltbedingungen und Benutzung in Kombination mit anderen, von Insight  oder dem Verkäufer hierfür nicht genehmigten Produkten, übermäßiger Beanspruchung oder normaler Abnutzung verursacht werden, oder für Produkte, die in irgendeiner Weise geändert oder abgewandelt wurden.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde unbeschadet der ihm gemäß Ziffer 10 zustehenden Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung. Bei reparierten oder ersetzten Produkten läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist ab Rückgabe des reparierten oder ersetzten Produkts an den Kunden weiter.
8.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung durch Insight  erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil ein Produkt nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bei Vertragsschluss bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.7 Stellt sich nach einer Überprüfung eines behaupteten Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt, ist Insight  berechtigt, die Kosten der Überprüfung zu den jeweils gültigen Kostensätzen von Insight  zu berechnen.  Kosten für die Rücksendung der betreffenden Produkte werden nicht erstattet und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
8.8 Ziffern 8.1 bis 8.7 gelten entsprechend für Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen, sofern mit diesen Leistungen ein konkreter Erfolg für den Kunden herbeigeführt werden muss (Werkleistungen). Abweichend von Ziffer 8.5 beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr ab Abnahme.

9. Lizenzbedingungen

Alle gelieferten Produkte unterliegen den ggf. beigefügten Lizenzvereinbarungen. Für alle Shrink-wrap-Software-Produkte muss der Kunde der Lizenzvereinbarung zustimmen und er ist an die in dem Paket enthaltene Lizenzvereinbarung gebunden, sobald das Paket geöffnet oder das daran angebrachte Siegel aufgebrochen worden ist. Für alle sonstigen Software-Produkte einschließlich solcher Software, die auf elektronischem Wege gekauft bzw. in Empfang genommen wurde, erklärt sich der Kunde als ab Zeitpunkt des Kaufes an die Lizenzvereinbarung für deren Benutzung gebunden. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen aller Volumenlizenzvereinbarungen für gemäß diesem Vertrag gekaufte Produkte und erkennt an, dass er für den ordnungsgemäßen Einsatz, die Statusverfolgung, die Nutzung und die Dokumentation solcher Lizenzen zuständig ist. 

10. Haftungsausschlüsse

10.1 Insight  haftet für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit nur, wenn diese auf einer wesentlichen, das Erreichen des jeweiligen Vertragszwecks gefährdenden Pflichtverletzung beruhen oder auf der Nichteinhaltung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Vertrages erst ermöglicht.
10.2 In den Fällen der Ziffer 10.1 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten eines Beauftragten oder Mitarbeiters von Insight  verursacht wurden, der kein Organ oder leitender Angestellter von Insight  ist.
10.3 In den Fällen der Ziffer 10.2 wird jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
10.4 In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung für Sachschäden je Schadensereignis auf den Wert der betroffenen Bestellung und die Haftung für reine Vermögensschäden je Schadensereignis auf den halben Wert der jeweiligen Bestellung beschränkt. 
10.5 In den in Ziffer 10.2 genannten Fällen verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis davon erlangte. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Kunden verjähren Schadensersatzansprüche jedoch spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Für Ansprüche aufgrund von Mängeln gilt Ziffer 8.
10.6 Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produkts, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle Schadensersatzansprüche.
10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von Insight .

11.  Stornierung und Kündigung

11.1 Der Kunde kann einen Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Insight  stornieren.
11.2 Ungeachtet der Ziffer 11.1 verpflichtet sich der Kunde bei einer Vertragsstornierung durch ihn zur Zahlung aller Kosten und Auslagen, die Insight  durch die entsprechende Stornierung entstanden sind.
11.3 In den folgenden Fällen können Insight  oder der Kunde einen Vertrag jederzeit sofort durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen:
11.3.1 Wenn ein Verstoß der anderen Partei gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt und dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung geheilt wird, oder
11.3.2 wenn die andere Partei insolvent wird, ein Insolvenzverwalter oder Vermögensverwalter über ihr gesamtes Vermögen oder Geschäft oder einen Teil davon eingesetzt wird, sie einen Vergleich oder eine Schuldenregelung mit ihren Gläubigern eingeht, infolge von Schulden ähnliche Maßnahmen ergreift oder erleidet, oder eine Verfügung oder ein Beschluss zu ihrer Auflösung oder Liquidation ergangen ist (es sei denn, dies geschieht bei Zahlungsfähigkeit zum Zwecke einer Verschmelzung oder Sanierung).
11.4 Ohne Einschränkung der Ziffer 11.3 kann Insight  den Vertrag jederzeit sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, falls der Kunde, gleich aus welchem Grund, einen fälligen Betrag bei Eintreten der Fälligkeit gemäß diesem Vertrag nicht gezahlt hat.
11.5 Eine Kündigung berührt nicht die Rechte der Parteien, die ihnen jeweils bis zum Kündigungsdatum entstanden sind, einschließlich des Rechts von Insight  auf Bezahlung der bis zum Kündigungsdatum erbrachten Arbeiten.
11.6 Beschleunigung von Zahlungen: Bei Kündigung des Vertrags werden die Fälligkeitstermine aller ausstehenden Rechnungen an den Kunden für Produkte, Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen automatisch vorgezogen, so dass diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung fällig und zahlbar werden, auch wenn zuvor eine längere Frist vereinbart wurde. 

12.  Vertrauliche Informationen und Datenschutz 

Jede Partei bewahrt Stillschweigen über alle ihr zugegangenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, bewahrt diese Informationen sicher auf, sichert sie gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust und unbefugten Zugriff und wird sie zu keinen anderen als den vertraglich vorausgesetzten Zwecken verwenden. Außerdem stellt jede Partei sicher, dass ihre Mitarbeiter, Organe, Beauftragte und Auftragnehmer diese Verpflichtungen einhalten. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Änderung, Verlängerung oder Kündigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren weiter bestehen. Dies gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder im Nachhinein ohne Verschulden des Empfängers zugänglich werden. Vom Kunden im Vertrag zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten ("Daten") werden von den Parteien unter Einhaltung der Europäischen Datenschutzrichtlinie und der Folgegesetzgebung in den jeweils gültigen Fassungen verarbeitet. Die Datenverarbeitung im Sinne dieses Vertrages erfolgt mit elektronischen und anderen Mitteln. Insight  verpflichtet sich in Bezug auf sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeitenden Daten des Kunden, für diese geeignete, wirtschaftlich angemessene und ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um diese Daten und Informationen zu schützen, und beide Parteien bestätigen, dass sie alle einschlägigen Registrierungen nach den anwendbaren EU-Datenschutzbestimmungen vorgenommen haben.

13.  Allgemeines

13.1 Diese Bedingungen und die Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird, einschließlich sämtlicher Bestellungen, stellten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Gegenstand dieser Bedingungen bzw. aller Bestellungen, wobei jedoch auf Bestellungen aufgedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit haben, es sei denn, Insight  hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
13.2 Keine der Parteien gerät in Verzug oder haftet für Verzögerungen bei der Einhaltung oder die Nichteinhaltung des Vertrags, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, darunter Feuer, Überschwemmung, Hurrikans, Tornados, Erdbeben, Krieg, Embargo, Aufstand oder unvorhersehbare Eingriffe staatlicher Behörden, vorausgesetzt, die von einer solchen Verzögerung oder Nichteinhaltung betroffene Partei setzt die jeweils andere Partei hierüber unverzüglich in Kenntnis.
13.3 Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das unabhängiger Vertragspartner zu Marktbedingungen. Keine Partei ist bevollmächtigt, für die jeweils andere zu handeln, diese zu binden oder anderweitig für diese Verpflichtungen zu schaffen oder zu übernehmen.
13.4 Setzt eine Partei eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einen Vertrag nicht oder nur verspätet durch, bedeutet dies keinen Verzicht hierauf und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht zur späteren Durchsetzung der Bestimmung.
13.5 Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
13.6 Änderungen am Umfang oder an den Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages werden nur wirksam, wenn Insight  ihnen schriftlich zugestimmt hat. Diese gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Alle Mitteilungen und sonstigen Benachrichtigungen, die zugestellt oder abgegeben werden müssen oder dürfen, haben schriftlich zu erfolgen und sind mit bevorzugt beförderter Post, Kurierdienst oder per Fax an die vorstehend angegebene Anschrift des bestimmungsgemäßen Empfängers oder an eine andere Anschrift, die eine Partei der anderen jeweils mitgeteilt hat, zu übermitteln.
13.7 Die Auslegung, Wirksamkeit und Ausführung dieser Bedingungen und aller Verträge unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Parteien unterwerfen sich für die Beilegung aller Streitigkeiten zwischen ihnen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Landgerichts München I  Diese Bedingungen und Verträge unterliegen nicht dem UN-Kaufrecht.

NASDAQ ISO 9001 zurück nach oben